Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen „Das Backsteinhaus“ sowie „Die Backsteinvilla“
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästehäusern bzw. -wohnungen (nachfolgend Unterkunft genannt) zur Beherbergung als auch für alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom Vermieter für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen.
2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden auf die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und Gast nur dann Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
1. Mit der vom Gast veranlassten und vom Vermieter angenommenen Unterkunftsbuchung wird ein Vertragsverhältnis begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastantrages seitens des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Gast die Unterkunftsbuchung veranlasst, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters.
4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter aus diesem Vertrag beträgt sechs Monate, soweit nicht der Vermieter wegen Vorsatz haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
III. Leistungsinhalt, Preise, Zahlung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Unterkünfte während der Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in den gebuchten Unterkünften maximal die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Haustiere dürfen vom Gast nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden.
2. Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung der gebuchten Unterkünfte und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind dem Gast nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
3. Die vereinbarten Preise des Vermieters schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leistungen des Vermieters und/oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
4. Der Vermieter ist berechtigt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Aufgelaufene Forderungen dürfen vom Vermieter jederzeit fällig gestellt und deren unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis einer niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis einer höheren eingetretenen Zinsbelastung vorbehalten.
IV. Schließanlage, Kaution
1. Die dem Gast überlassenen Unterkünfte sind mit Schließanlagen ausgestattet. Im Interesse der Sicherheit auch nachfolgender Gäste ist es erforderlich, bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen eines dem Gast ausgehändigten Schlüssels die Schließanlage der betroffenen Unterkunft zu ersetzen. Systembedingt sind dabei zugleich alle Schlüssel der betroffenen Unterkunft auszutauschen, was Gesamtkosten von in etwa 300,00 Euro mit sich bringt.
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Die infolge eines Schlüsselverlustes entstehenden, vorstehend beschriebenen Kosten zur anschließenden Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft sind vom Gast zu tragen.
3. Der Gast wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ggf. auch für den Ersatz von solchen Schäden einzutreten hat, die Dritten (z.B. nachfolgenden Gästen) dadurch entstehen, dass er bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ihm überlassener Schlüssel seinen vorstehend beschriebenen Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
4. Der Gast verpflichtet sich, eine nicht zu verzinsende Kaution in Höhe von 300,00 Euro an den Vermieter zu bezahlen. Die Zahlung ist bei Übergabe der gebuchten Unterkünfte an den Vermieter in bar zu leisten und wird bei Mietende an den Gast zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die gebuchten Unterkünfte geräumt mit vollständigem Inventar und Mobiliar sowie sämtlichen überlassenen Schlüsseln zurückgegeben werden und sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem unbeschädigtem Zustand befinden.
5. Während der Mietzeit haftet der Gast verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust oder das sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel als auch für entstandene Schäden an den von ihm gebuchten Unterkünften sowie für Schäden oder Fehlbestände an deren Inventar und Mobiliar. Als Schäden gelten hierbei ausdrücklich auch extreme Verunreinigungen der gebuchten Unterkünfte bzw. an deren Inventar und Mobiliar. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bis zur Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft bzw. bis zur vollständigen Beseitigung eingetretener Schäden und/oder Fehlbestände zu verweigern.
V. Rücktritt des Gastes (Stornierung)
1. Dem Gast wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zurückzutreten: Erfolgt die Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Kündigung 59 bis 21 Tage vor Anreise, werden 50% des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 20 bis 14 Tage vor Anreise 70% des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Preises fällig.
2. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
VI. Rücktritt des Vermieters
1. Wurde dem Gast nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung einer Unterkunft) eingeräumt, ist der Vermieter in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Unterkunft vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
3. Daneben ist der Vermieter zum ausgleichslosen sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern in den gebuchten Unterkünften eine größere Anzahl von Personen übernachtet als im Vertrag festgelegt. Bereits geleistete Zahlungen des Gastes dürfen in diesem Fall vom Vermieter einbehalten werden.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Unterkünfte
1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug der Unterkünfte nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
2. Die bereitgestellten Unterkünfte sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Vermieter zuvor späteres Eintreffen telefonisch, per E-Mail oder SMS mitgeteilt.
3. Die Rückgabe der Unterkünfte muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen.
4. Soweit dem Gast ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, begründet diese keinerlei vertragliche Verpflichtung des Vermieters.
VIII. Änderungen, Leistungsstörungen, Aufrechnung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, verpflichtet sich der Gast, diese gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird sich ab Kenntnis unverzüglich bemühen, die festgestellten Beeinträchtigungen abzustellen. Der Gast verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störungen bzw. Mängel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Gast seinerseits nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
3. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten des Vermieters.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt automatisch eine solche, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Grömitz, Stand: Juni 2011
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästehäusern bzw. -wohnungen (nachfolgend Unterkunft genannt) zur Beherbergung als auch für alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom Vermieter für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen.
2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden auf die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und Gast nur dann Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
1. Mit der vom Gast veranlassten und vom Vermieter angenommenen Unterkunftsbuchung wird ein Vertragsverhältnis begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastantrages seitens des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Gast die Unterkunftsbuchung veranlasst, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters.
4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter aus diesem Vertrag beträgt sechs Monate, soweit nicht der Vermieter wegen Vorsatz haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
III. Leistungsinhalt, Preise, Zahlung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Unterkünfte während der Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in den gebuchten Unterkünften maximal die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Haustiere dürfen vom Gast nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden.
2. Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung der gebuchten Unterkünfte und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind dem Gast nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
3. Die vereinbarten Preise des Vermieters schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leistungen des Vermieters und/oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
4. Der Vermieter ist berechtigt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Aufgelaufene Forderungen dürfen vom Vermieter jederzeit fällig gestellt und deren unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis einer niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis einer höheren eingetretenen Zinsbelastung vorbehalten.
IV. Schließanlage, Kaution
1. Die dem Gast überlassenen Unterkünfte sind mit Schließanlagen ausgestattet. Im Interesse der Sicherheit auch nachfolgender Gäste ist es erforderlich, bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen eines dem Gast ausgehändigten Schlüssels die Schließanlage der betroffenen Unterkunft zu ersetzen. Systembedingt sind dabei zugleich alle Schlüssel der betroffenen Unterkunft auszutauschen, was Gesamtkosten von in etwa 300,00 Euro mit sich bringt.
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Die infolge eines Schlüsselverlustes entstehenden, vorstehend beschriebenen Kosten zur anschließenden Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft sind vom Gast zu tragen.
3. Der Gast wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ggf. auch für den Ersatz von solchen Schäden einzutreten hat, die Dritten (z.B. nachfolgenden Gästen) dadurch entstehen, dass er bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ihm überlassener Schlüssel seinen vorstehend beschriebenen Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
4. Der Gast verpflichtet sich, eine nicht zu verzinsende Kaution in Höhe von 300,00 Euro an den Vermieter zu bezahlen. Die Zahlung ist bei Übergabe der gebuchten Unterkünfte an den Vermieter in bar zu leisten und wird bei Mietende an den Gast zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die gebuchten Unterkünfte geräumt mit vollständigem Inventar und Mobiliar sowie sämtlichen überlassenen Schlüsseln zurückgegeben werden und sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem unbeschädigtem Zustand befinden.
5. Während der Mietzeit haftet der Gast verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust oder das sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel als auch für entstandene Schäden an den von ihm gebuchten Unterkünften sowie für Schäden oder Fehlbestände an deren Inventar und Mobiliar. Als Schäden gelten hierbei ausdrücklich auch extreme Verunreinigungen der gebuchten Unterkünfte bzw. an deren Inventar und Mobiliar. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bis zur Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft bzw. bis zur vollständigen Beseitigung eingetretener Schäden und/oder Fehlbestände zu verweigern.
V. Rücktritt des Gastes (Stornierung)
1. Dem Gast wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zurückzutreten: Erfolgt die Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Kündigung 59 bis 21 Tage vor Anreise, werden 50% des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 20 bis 14 Tage vor Anreise 70% des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Preises fällig.
2. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
VI. Rücktritt des Vermieters
1. Wurde dem Gast nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung einer Unterkunft) eingeräumt, ist der Vermieter in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Unterkunft vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
3. Daneben ist der Vermieter zum ausgleichslosen sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern in den gebuchten Unterkünften eine größere Anzahl von Personen übernachtet als im Vertrag festgelegt. Bereits geleistete Zahlungen des Gastes dürfen in diesem Fall vom Vermieter einbehalten werden.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Unterkünfte
1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug der Unterkünfte nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
2. Die bereitgestellten Unterkünfte sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Vermieter zuvor späteres Eintreffen telefonisch, per E-Mail oder SMS mitgeteilt.
3. Die Rückgabe der Unterkünfte muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen.
4. Soweit dem Gast ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, begründet diese keinerlei vertragliche Verpflichtung des Vermieters.
VIII. Änderungen, Leistungsstörungen, Aufrechnung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, verpflichtet sich der Gast, diese gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird sich ab Kenntnis unverzüglich bemühen, die festgestellten Beeinträchtigungen abzustellen. Der Gast verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störungen bzw. Mängel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Gast seinerseits nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
3. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten des Vermieters.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt automatisch eine solche, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Grömitz, Stand: Juni 2011